Wenn man über das Thema Pflege spricht, kommt man nicht drum herum auch über Vollmachten zu sprechen.
Die deutsche Rechtslage sieht nämlich vor; Wenn ein Mensch nicht mehr für sich selbst entscheiden kann und keine Vollmacht besteht, wird ein vom Gericht bestellter dafür bestimmt…und das ist eine völlig fremde Person! Es ist also sehr wichtig, diese Angelegenheiten in der Familie zu klären und schriftlich festzuhalten. Wir arbeiten hier mit einem Dienstleister zusammen und erstellen gemeinsam mit Ihnen alle notwendigen Dokumente!